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Sachverständigengutachten
Sachverständigengutachten
 

Als "Von der IHK Leipzig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden" werde ich von Amts- und Landgerichten für die Erstellung gerichtlicher Gutachten und bei der außergerichtlichen Streitbeilegung herangezogen. Öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft, der IHK Leipzig.

Weiterhin kann ich als Gutachter zum Einsatz kommen, wenn eine fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Bauschaden – oder Baumangel beurteilt, ein fachlicher Streit geklärt oder der tatsächliche Zustand von Baumängeln zu Beweiszwecken festgestellt werden muss.

So können Verbraucher (Bauherren, Hausbesitzer etc.) Rat suchen, wenn ein Bauschaden bewiesen werden soll, oder Unternehmer berechtigte Ansprüche  begründen bzw. unberechtigte Ansprüche abwehren wollen.
Neutralität und Objektivität in der Beratung sowie wirtschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit zur Vermeidung von Interessenkollisionen werden von mir garantiert.